Code of Conduct
der Global Brand Concepts GmbH (GBC) | Rudolf-Diesel-Str. 3 | 67590 Monsheim
und ihrer Töchterfirmen
Präambel
GBC vertreibt Werbeartikel auf internationalen Märkten. Hierbei erfolgt insbesondere der Beschaffungsprozess für die Waren international in verschiedenen Ländern. GBC ist sich im Rahmen ihrer internationalen Geschäftstätigkeit ihrer ethischen und sozialen Verantwortung bewusst und hat vor diesem Hintergrund die nachfolgenden Grundsätze formuliert, die, sofern noch nicht verwirklicht, in nachhaltiger Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern umgesetzt und weiterentwickelt werden. Vor diesem Hintergrund erklärt GBC Folgendes:
1. Anerkennung der Menschenrechte
Wir erkennen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen an und fördern aktiv deren Einhaltung.
2. Keine Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Bei der Herstellung von Produkten und bei der Erbringung unserer Leistungen, nehmen wir keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder sonstige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Anspruch noch dulden wir diese.
3. Keine Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz
Jeder Mitarbeitende wird mit Respekt und Würde behandelt und darf nicht hinsichtlich seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Religion, seines Alters, seiner Herkunft, einer Behinderung, seiner geschlechtlichen Ausrichtung oder politischen oder weltanschaulichen Einstellung physisch, psychisch, sexuell oder verbal belästigt, missbraucht oder diskriminiert werden.
4. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
Wir verpflichten uns, bei der Durchführung der Aufträge, die in dem jeweiligen Land der Durchführung geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
5. Recht auf Versammlung und Streiks
Mitarbeitende sollen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Landes in dem sie tätig sind, die Möglichkeit haben sich an Versammlungen und Streiks zu beteiligen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
6. Transparenz von Arbeitszeit und Entlohnung
Die Arbeitszeiten sollen im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen stehen. Die Mitarbeitenden, erhalten Arbeitsverträge in denen die Arbeitszeiten und die Entlohnung festgelegt sind.
7. Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz
Es wird gewährleistet, dass Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Beachtung der jeweils örtlich anwendbaren Gesetze und Regelungen Anwendung findet. Freier Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, geeignetem Brandschutz, Beleuchtung, Belüftung und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, wird ermöglicht. Die Mitarbeitenden werden im korrekten Gebrauch der Schutzausrüstung und in den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen geschult.
8. Hohe ethische Standards
Wir legen ein hohes Maß an Geschäftsethik an den Tag. Die jeweiligen nationalen Gesetze (insbesondere arbeits-, wettbewerbs-, kartell- und verbraucherrechtliche Bestimmungen) werden eingehalten und wir lassen uns auf keiner Weise auf Korruption, Bestechung, Betrug oder Erpressung ein.
9. Transparente Geschäftsbeziehungen
Wir werden Zahlungen oder anderweitige vergleichbare Vorteile oder Zuwendungen, die geeignet sein könnten, eine Person dazu zu verleiten, gegen ihre Pflichten zu handeln, weder anbieten noch fordern, weder gewähren noch akzeptieren.
10. Schutz der Umwelt
Wir beachten im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Schutz der Umwelt und wägen bei der Erbringung der Leistung/Lieferung ökonomische, ökologische und soziale Aspekte angemessen ab, um somit eine nachhaltige Entwicklung bestmöglich umzusetzen.
11. Reduzierung von Ressourceneinsatz, Abfall und Emissionen
Die kontinuierliche Effizienzverbesserung des Ressourceneinsatzes ist ein wichtiger Bestandteil des Managements und der betrieblichen Führung. Abfall jeglicher Art sowie alle Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sollen prinzipiell vermieden werden. Wenn Emissionen durch die Betriebsführung nicht vermieden werden können müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um diese zu minimieren.